Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Entwicklung Unterstützung benötigen, sowie an deren Familien und Bezugssysteme.

Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, junge Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation zu stärken, sie in ihrer Selbstständigkeit zu fördern und gemeinsam tragfähige Perspektiven für Schule, Ausbildung, Familie und soziales Umfeld zu entwickeln. Die Arbeit orientiert sich konsequent an den Ressourcen des jungen Menschen und seines Umfeldes und setzt dort an, wo konkrete Unterstützung erforderlich ist.

Die Hilfe findet überwiegend im unmittelbaren Lebensumfeld statt – beispielsweise im familiären Kontext, in der Schule oder im sozialen Nahraum. Durch eine verlässliche und kontinuierliche Beziehungsgestaltung bietet die Erziehungsbeistandschaft Orientierung, Struktur und Stabilität. Inhalte können unter anderem die Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen, Unterstützung im schulischen oder beruflichen Kontext, Begleitung bei Krisen und Konflikten sowie die Förderung von Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit sein.

Die Erziehungsbeistandschaft umfasst unter anderem:

  • Individuelle Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Alltag

  • Stärkung sozialer, emotionaler und persönlicher Kompetenzen

  • Unterstützung bei schulischen, familiären und sozialen Herausforderungen

  • Förderung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Stabilität

  • Enge Zusammenarbeit mit Familie, Schule und weiteren Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung

Die Ausgestaltung der Hilfe erfolgt individuell und flexibel auf Grundlage der vereinbarten Hilfeplanung. Umfang, Inhalte und Schwerpunkte orientieren sich am konkreten Bedarf des jungen Menschen und werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Sofern sich im Verlauf der Hilfe zeigt, dass eine weitergehende therapeutische Unterstützung sinnvoll oder erforderlich ist, kann ambulante Therapie als Annexleistung ergänzend hinzugezogen werden. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Hilfeplanung und in enger fachlicher Abstimmung, um pädagogische und therapeutische Ansätze sinnvoll miteinander zu verbinden und eine ganzheitliche Unterstützung zu ermöglichen.

Die Erziehungsbeistandschaft bei der Küstenwind Jugendhilfe steht für eine verlässliche, fachlich fundierte und individuell ausgerichtete Begleitung mit klarem Fokus auf die Entwicklungschancen und Bedürfnisse des jungen Menschen.

Es geht um die Kinder.