Haus Vogelnest

Das Haus Vogelnest ist unsere Kinder- und Jugendschutzstelle. Wir haben sie mit dem Gedanken eröffnet, diese bewusst als schützenden Raum für die Kinder und Jugendlichen zu gestalten. In einem sicheren und halt gebenden Rahmen bieten wir Mädchen und Jungen in akuten Krisensituationen zwischen 10 und 17 Jahren Schutz. Wir begegnen den sehr besonderen Bedarfen bei Inobhutnahmen mit einer Kombination eines klar strukturierten und immergleichen pädagogischen Rahmens sowie einer bei Bedarf unterstützenden trägerinternen therapeutischen Anbindung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Verbindung von beidem vor allem in akuten Lebenskrisen Sicherheit und Hoffnung zugleich geben und den Moment entlasten kann.

Aufnahmeanfragen aus dem Landkreis Stade haben für uns Vorrang, denn eine gelingende Rückkehr des Kindes in sein Herkunftssystem kann bei einer ortsnahen Unterbringung besser koordiniert werden und erhöht damit die Chancen auf den Erfolg. Sollte dies einmal nicht mehr möglich sein, begleiten wir einen Übergang in eine andere Wohnform umfassend mit. Gleichwohl stehen die Angebote unseres Haus Vogelnests allen Jugendämtern offen.

Rechtsgrundlage

In unserem Haus Vogelnest bieten wir Hilfen gem. § 42, 42a SGB VIII. Wir nehmen Kinder allen Geschlechts im Alter von 10 bis 17 Jahren auf. Weil es sich um eine Schutzstelle handelt, endet die Hilfe mit Eintritt der Volljährigkeit.