Außerschulischer Lernort
Wir haben unseren ASL geschaffen, um Kindern und Jugendlichen für eine befristete Zeit die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre individuelle Förderung und Entwickliung im Bereich Soziales und Lernen fokussieren zu können.
Im ASL wird eine Gruppe von maximal 8 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren im Rahmen einer Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII in ihren sozialen Kompetenzen gefördert und gestärkt. Wir legen unseren Fokus auf individueller und bedarfsgerechter Förderung eines jeden Schützlings.
Der ASL ist eine Jugendhilfemaßnahme und nicht schulpflichtersetzend, sodass die zuverlässige und gelingende Kooperation mit der Stammschule als wichtiges Element während der Hilfe bestehen bleibt. Der ASL steht ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis Stade zur Verfügung, die in Absprache mit dem Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade und ihrer Stammschule bei uns befristet gefördert werden. Ein Fahrdienst für die Kinder und Jugendlichen ist Teil unseres Angebots.
Eine Kontaktaufnahme für eine Aufnahmeanfrage richten Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen an den für sie zuständigen Sachbearbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst, im Pflegekinderdienst oder in der Eingliederungshilfe des Amtes Jugend und Familie. Wir helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme!





