Kriseninterventionsdienst
Der Kriseninterventionsdienst der Küstenwind Jugendhilfe ist ein kurzfristig einsetzbares, hochintensives ambulantes Unterstützungsangebot nach § 27 SGB VIII für Familien in akuten Belastungs- und Gefährdungslagen, in denen das Kindeswohl erheblich bedroht ist. Die Maßnahme richtet sich an Familiensysteme, die in einer akuten Eskalation stehen und bei denen ohne sofortige fachliche Intervention eine Herausnahme des Kindes oder weitergehende Schutzmaßnahmen drohen. Ziel des Angebots ist es, das Kindeswohl unmittelbar zu sichern, familiäre Eskalationen zu deeskalieren und innerhalb eines klar begrenzten Zeitraums eine tragfähige Perspektive für die weitere Hilfeplanung zu entwickeln.
Der Kriseninterventionsdienst ist auf eine Dauer von sechs Wochen angelegt und zeichnet sich durch eine hohe Intensität und eine klare Struktur aus. Die Intervention erfolgt unmittelbar im häuslichen Lebensumfeld der Familie und beginnt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beauftragung durch das zuständige Jugendamt. In dieser Akutphase stehen eine erste systemische Einschätzung der familiären Situation, die Herstellung von Handlungssicherheit sowie die Vereinbarung verbindlicher Absprachen und Alltagsstrukturen im Vordergrund. Im weiteren Verlauf wird die Familie engmaschig begleitet, mit täglichen Kontakten, um Stabilisierung, Orientierung und Entlastung zu ermöglichen.
Die Maßnahme kombiniert sozialpädagogische Fachleistungsstunden mit integrierten therapeutischen Anteilen. Neben der intensiven pädagogischen Arbeit stehen den Kindern und Jugendlichen therapeutische Einheiten zur Verfügung, um emotionale Belastungen, Ängste oder Verhaltensauffälligkeiten kurzfristig aufzufangen und zu stabilisieren. Dieses Zusammenspiel ermöglicht ein ganzheitliches Vorgehen, das sowohl die familiären Strukturen als auch die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Ergänzt wird die Arbeit durch eine verbindliche pädagogische Rufbereitschaft in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden, um auch in besonders belasteten Zeiten niedrigschwellig erreichbar zu sein und Eskalationen frühzeitig entgegenzuwirken.
Die Fallarbeit folgt einem systemischen und ressourcenorientierten Ansatz. Ziel ist es, vorhandene Stärken der Familie wieder zugänglich zu machen, Kommunikations- und Beziehungsmuster zu reflektieren und neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Intervention ist dabei klar auf Deeskalation, Strukturierung des Alltags und kurzfristige Stabilisierung ausgerichtet, versteht sich aber zugleich als fachlich fundiertes Clearing. Während des Hilfeverlaufs finden strukturierte Hilfeplangespräche zu Beginn, zur Mitte und zum Abschluss der Maßnahme statt, in denen gemeinsam mit dem Jugendamt Ziele, Entwicklungen und notwendige Schwerpunktsetzungen überprüft und angepasst werden.
Ein zentraler Bestandteil des Kriseninterventionsdienstes ist die kontinuierliche Einschätzung möglicher Risiken für das Kindeswohl. Akute Gefährdungen werden nach einem klar definierten Verfahren gemäß § 8a SGB VIII bearbeitet, unter Einbindung einer internen Kinderschutzfachkraft sowie durch multiprofessionelle Fallreflexion. Ausgefallene Termine, mangelnde Mitwirkung oder ein Abbruch der Maßnahme werden dem Jugendamt unverzüglich transparent gemacht und fachlich eingeordnet, um schnelle Anpassungen in der Hilfeplanung zu ermöglichen.
Am Ende der Intervention steht ein umfassender Abschlussbericht, der die familiäre Ausgangslage, den Verlauf der Maßnahme, relevante Entwicklungen sowie eine differenzierte Risikoeinschätzung zusammenfasst. Der Bericht enthält eine konkrete und fachlich begründete Empfehlung für das weitere Vorgehen und dient dem Jugendamt als fundierte Grundlage für die passgenaue Fortführung der Hilfe. Der Kriseninterventionsdienst schafft damit nicht nur kurzfristige Stabilisierung, sondern auch eine verlässliche Entscheidungsbasis für weiterführende Hilfen.



